Nur mit Brandschutz

Missachtet ein Bauherr das der Baugenehmigung beigefügte Brandschutzkonzept, muss er mit einem Baustopp rechnen. (OVG Nordrhein-Westfalen vom 5. Juni 2009 – AZ 10 B 479/09)

Der für eine Baumaßnahme erforderlichen Baugenehmigung wurde ein Brandschutzkonzept hinzugefügt, was der Bauherr aber nicht beachtete. Deshalb wurde bei einer Bauzustandsbesichtigung das Bauvorhaben stillgelegt. Der Bauherr wollte nun erreichen, dass wenigstens vorab die Nutzung des Bauvorhabens zugelassen wurde.

Dem ist das Gericht entgegengetreten. Der Bauherr musste sich sagen lassen, dass er die entstandenen Nachteile selbst zu vertreten hatte. Er hatte die Baugenehmigung nicht beachtet. Nach der Auffassung des Gerichts ist im Hinblick auf einen erforderlichen Brandschutz ein strenger Maßstab anzulegen, da mit der Entstehung eines gefährlichen Brandes jederzeit gerechnet werden muss.

Die beanspruchte Zulassung der Nutzung des baurechtswidrigen Gebäudes durch eine „Erlaubnis“ wäre einer vorläufigen Baugenehmigung gleichgekommen, die es nicht gibt. Entscheidend war, dass der Bausachverständige die ausgeführte Konstruktion des Dachgeschosses auf Grundlage der Konzepte für nachbesserungsbedürftig hielt.

Franz Otto