Mit eigenen Mitteln

Das Thüringer Kommunalabgabengesetz fordert von den Kommunen, Straßenausbaubeiträge zu erheben. (OVG Thüringen vom 31. Mai 2005 – AZ 4 KO 1499/04)

Den Kommunen verbleibt nur ein sehr eng begrenzter Ermessensspielraum, der ein Absehen von der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nur unter atypischen Umständen erlaubt. In Thüringen schränkt der Gesetzgeber mit der grundsätzlichen Pflicht zur Erhebung von Entgelten für die von den Kommunen eigenverantwortlich erbrachten Leistungen zwar die Möglichkeiten der Gemeinde ein, auf finanzielle Gegenleistungen für erbrachte Leistungen verzichten zu können, sichert dadurch jedoch zugleich die finanzielle Ausstattung der Kommunen mit eigenen Mitteln für die Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft.

Der Gesetzgeber greift damit nicht unverhältnismäßig oder gar willkürlich in die Finanzhoheit der Kommunen ein. Die Beitragserhebungspflicht dient auch einer landesweit möglichst gleichartigen Behandlung der Grundstückseigentümer in allen Gemeinden und trägt damit in einem übergeordneten öffentlichen Interesse zur Beitragsgerechtigkeit bei.

Franz Otto