Mehr Sicherheit für alle in der Kindertagesstätte

Kindertageseinrichtungen, kurz Kitas, bedienen ein äußerst breit gefächertes, heterogenes Klientel: von den unter dreijährigen Krippenkindern bis zu denjenigen, die mit sechs Jahren den Kindergarten verlassen. Für diese Altersgruppen und Entwicklungsstufen sollen sie gleichermaßen anregende wie sichere Spielflächen und -geräte anbieten. Keine leichte Aufgabe für die Betreiber.

Kinder genießen, wie Arbeitnehmer, den vollen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Er umfasst den Aufenthalt in der Kindertageseinrichtung unter vorschriftsmäßiger Beaufsichtigung durch geschultes Personal, sowie Hin- und Rückwege. Seit Januar 2017 gilt eine neue Informationsschrift, die DGUV 202-093 „Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und betreuen“. Sie befasst sich ausschließlich mit den unter Dreijährigen. Berücksichtigt werden darin die Innenräume mit den dort verwendeten Materialien sowie die Gestaltung der Außenspielflächen. Dabei reicht das Spektrum von erhöhten Spielebenen über entsprechende Spielplatzgeräte bis hin zu Zugangsbeschränkungen und Fallschutzmaterialien.

Spezielle, nach Lebensjahren abgestufte Vorgaben sollen der heterogenen Besuchergruppe Rechnung tragen. Bei Spielplatzgeräten, die speziell für Kleinkinder geeignet sind, werden zur Dimensionierung unter anderem die Körpermaße der Kleinkinder und die motorischen Fähigkeiten zugrunde gelegt. Die Vorgaben für Spielplatzgeräte, die für Kinder unter drei Jahren geeignet sind, können der DIN EN 1176 (ohne Deutsche A-Abweichung) entnommen werden.

Um sich individuell und im geschützten Rahmen entwickeln zu können, bedürfen die Jüngsten grundsätzlich einer personennäheren Betreuung als ältere Kinder. Dem tragen die pädagogische Gesichtspunkte Rechnung, die vermehrt in die Regelung Eingang gefunden haben. Diese sind angesichts der unterschiedlichen Fähigkeiten der Krippenkinder begrüßenswert, bergen jedoch für Betreiber, externe Prüfer und Hersteller gewisse Schwierigkeiten. Denn je mehr sich Vorschriften von rein baulich technischen Sicherheitsvorgaben entfernen, desto schwieriger wird es, die Vorgaben sachlich und faktisch eindeutig zu prüfen und zu erfüllen.

Die in der Vorschrift eingeflossenen Überlegungen werden nicht nur der Lebensrealität der Jüngsten gerecht, sondern schaffen in letzter Konsequenz mehr Sicherheit für alle mit der Planung, Prüfung und Arbeit mit Kindern Beteiligten – und damit letztlich mehr Sicherheit für die Kinder selbst.

Corinna Prutti

Die Autorin

Corina Prutti, München, ist Journalistin