Unterstützung für kommunale Projekte im Klimaschutz

Die Kommunalrichtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten ist aktualisiert worden und unterstützt nun auch die Strukturentwicklung in den Braunkohlerevieren. Die bewährten Förderschwerpunkte blieben erhalten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick zu den zahlreichen Fördermöglichkeiten.

Vor dem Hintergrund aktueller politischer Beschlüsse hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ (Kommunalrichtlinie) überarbeitet. Um die Strukturentwicklung in den Braunkohlerevieren zu unterstützen, können Antragsteller aus den betroffenen Regionen neuerdings eine um bis zu 15 Prozentpunkte erhöhte Förderquote erhalten. Ebenfalls neu ist die optimierte Erfassung von Deponiegasen in Siedlungsabfalldeponien. Die bewährten Förderschwerpunkte, wie beispielsweise der Bau neuer Wege für den Radverkehr, die Sanierung von Beleuchtungsanlagen oder die Erstellung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanagerinnen und -manager, bleiben weiterhin bestehen. Förderanträge für die bis Ende 2022 gültige Richtlinie können vom 1. Januar bis zum 31. März und vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres gestellt werden.

In der langfristigen Klimaschutzstrategie der Bundesregierung, dem „Klimaschutzplan 2050“, spielt der kommunale Klimaschutz eine entscheidende Rolle. Denn vor allem in den Kommunen und im kommunalen Umfeld liegen große Potenziale, um Treibhausgase zu mindern. Die Kommunalrichtlinie ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, die ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen.

Die überarbeitete Richtlinie setzt eine Erfolgsgeschichte fort. Seit 2008 wurden bereits mehr als 15.000 Klimaschutzprojekte in über 3500 Kommunen umgesetzt, die wesentlich dazu beigetragen haben, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Kommunale Investitionen in den Klimaschutz helfen dem Klima, entlasten langfristig die Haushalte der Kommunen und erhöhen die Lebensqualität der Menschen in den Städten, Gemeinden und Landkreisen.

Die Richtlinie fördert Klimaschutzmaßnahmen aus vielen unterschiedlichen Bereichen des kommunalen Umfelds. Neben Städten, Gemeinden und Landkreisen sind auch Betriebe ab 25 Prozent kommunaler Beteiligung, Bildungseinrichtungen und Religionsgemeinschaften antragsberechtigt. Für ausgewählte Förderschwerpunkte erhalten beispielsweise auch Sportvereine, kulturelle Einrichtungen oder Aufgabenträger des ÖPNV-Zuschüsse.

Die Förderung erstreckt sich dabei von kurzfristig umsetzbaren investiven Maßnahmen über Personal für den Klimaschutz bis hin zur Entwicklung langfristiger Maßnahmen und Strategien. Finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus den vier Braunkohlerevieren werden in ihrem Engagement für den Klimaschutz besonders unterstützt. Sie profitieren von erhöhten Förderquoten.

Das fördert die Kommunalrichtlinie:

  • Personal: Um schnell und qualifiziert in den Klimaschutz einzusteigen, wird über die Kommunalrichtlinie Personal für die Erstellung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten gefördert. Dies gilt für integrierte Klimaschutzkonzepte, Konzepte zur klimafreundlichen Wärme- und Kältenutzung sowie Konzepte zur klimafreundlichen Mobilität.

  • Energiesparmodell: Die Einführung eines Energiesparmodells beinhaltet Maßnahmen zur Einsparung von Energie, Wasser und Abfall, die gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen sowie den Trägern von Kindertagesstätten und Schulen und anderen kommunalen Einrichtungen umgesetzt werden. Durch ein finanzielles Anreizsystem – wie beispielsweise „Fifty-fifty-Projekte“ – werden die Träger und Nutzer der Einrichtungen zur Mitarbeit motiviert. Für die Einführung eines Energiesparmodells kann Personal eingestellt oder können externe Dienstleister beauftragt werden.

  • Fokusberatung und Potenzialstudien: Schnelle Erfolge in der Umsetzung ermöglicht die Fokusberatung, da nicht nur erste Maßnahmen aufgezeigt, sondern auch umgesetzt werden. Auch die Potenzialstudien in den Bereichen Abfallentsorgung, Siedlungsabfalldeponien, Abwasserbehandlungsanlagen, Trinkwasser, Abwärmenutzung aus Industrie und Gewerbe sowie Digitalisierung zeigen kurzfristig umsetzbare Maßnahmen auf.

  • Kommunale Netzwerke: Die Förderung kommunaler Netzwerke stärkt den Austausch von Know-how und Erfahrungen. Gemeinsam können kommunale Akteure im Klimaschutz, in der Energie- und Ressourceneffizienz sowie der nachhaltigen Mobilität noch mehr erreichen. Zuschüsse für den Aufbau, den Betrieb und die Begleitung kommunaler Netzwerke können ganzjährig von Netzwerkmanagern beantragt werden.

  • Beleuchtungssanierung: Ein wichtiger investiver Förderschwerpunkt der Kommunalrichtlinie ist die Sanierung der Beleuchtung. Hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung sowie Lichtsignalanlagen werden ebenso wie Innen- und Hallenbeleuchtung gefördert. Durch eine zeit- und präsenzabhängige Schaltung oder die adaptive Nutzung kann bei der Außen- und Straßenbeleuchtung noch effizienter Energie eingespart werden. Mit der überarbeiteten Richtlinie hat das BMU die Anforderungen an die zuwendungsfähigen Technologien präzisiert.

  • Managementsysteme: Auch durch Managementsysteme können Kommunen und Akteure des kommunalen Umfelds ihre Infrastruktur klimafreundlicher gestalten. Während beim Energiemanagement externe Dienstleister dabei unterstützen, den kommunalen Energieverbrauch systematisch zu erfassen, zu steuern und kontinuierlich zu optimieren, dient das Umweltmanagement dazu, nachteilige Umweltauswirkungen zu verringern.

  • Versorgung und Entsorgung: Einen weiteren Schwerpunkt der Richtlinie bildet die kommunale Daseinsvorsorge in den Bereichen Abfall, Abwasser und Trinkwasserversorgung. In der Abfallentsorgung liegt der Fokus auf Ressourceneffizienz. So wird der Neubau von Bioabfallvergärungsanlagen sowie die Sammlung von Garten- und Grünabfällen finanziell unterstützt. Neuerdings können Kommunen die Öffnungszeiten der Sammelplätze in Eigenregie festlegen. In Siedlungsabfalldeponien ist zusätzlich zur aeroben In-situ-Stabilisierung die optimierte Erfassung von Deponiegasen förderfähig. Für eine optimierte Energieeffizienz werden auch Maßnahmen in der Trinkwasserversorgung gefördert. Das gilt etwa für Pumpen- und Ventilatorsysteme sowie die systemische Optimierung der Anlage.

  • Kläranlagen: Eine breite Palette bietet die Kommunalrichtlinie auch für den klimafreundlichen Betrieb von Kläranlagen. Dabei werden Energieeffizienzmaßnahmen unterstützt, wie etwa die Erneuerung der Belüftung und der Motoren. Eine Potenzialstudie, die kurzfristig umsetzbare Klimaschutzmaßnahmen in der Abwasserbehandlung präzisiert, wird der Förderung vorausgesetzt.

  • Mobilität: Mobilitätsstationen, die verschiedene Verkehrsmittel wie den Fuß- und Radverkehr sowie Car-Sharing und den ÖPNV miteinander verknüpfen, sind neben Radabstellanlagen bewährte Angebote im Bereich Mobilität. Um den Radverkehr als Kernstück einer klimafreundlichen Mobilität darüber hinaus zu stärken, werden unter anderem neue Radwege, Wegweisungssysteme und Lückenschlüsse im Fahrradwegenetz oder die Errichtung von Fahrradstraßen und Fahrradparkhäusern gefördert. Die Kommunalrichtlinie umfasst auch technische Maßnahmen zur Einführung von „grünen Wellen“ für den Rad- und Fußverkehr an Ampeln. Darüber hinaus wird die Beleuchtung für bestehende oder geförderte Radwege bezuschusst. Zudem wird die Nutzung oder Beschaffung smarter Datenquellen zur intelligenten Verkehrssteuerung finanziell unterstützt. Dank dieser Daten können die Verkehrsbetriebe beispielsweise ihre Strecken besser ausrichten. Zusätzlich können die Vorteile des Radfahrens und des ÖPNV auf Webseiten oder mithilfe von Apps für die Nutzer sichtbarer gemacht werden.

Ines Fauter / Philipp Reiß

Die Autoren
Ines Fauter und Philipp Reiß sind wissenschaftliche Mitarbeiter im Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SKKK) am Deutschen Institut für Urbanistik (Difu), Berlin und Köln

Info: Termine und Kontakt

Die neue Kommunalrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2022 gültig. Anträge auf Förderung können vom 1. Januar bis 31. März sowie vom 1. Juli bis 30. September eines Jahres gestellt werden. Ausnahmen gelten für Anträge für Kommunale Netzwerke, Energiesparmodelle sowie für die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und das Klimaschutzmanagement: Diese Anträge können ganzjährig gestellt werden. Der Projektträger Jülich (PtJ) ist verantwortlich für die Beratung zu fachlichen und administrativen Fragen zur Antragstellung, Projektdurchführung und Ergebnisverwertung. Kontakt: Tel. 0 30/2 01 99-5 77, ptj-ksi@fz-juelich.de, www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen.

Das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SKKK) am Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) berät im Auftrag des Bundesumweltministeriums Kommunen sowie Akteure des kommunalen Umfelds dazu, wie sie Ideen und Projekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) und anderer Förderprogramme umsetzen und fördern lassen können. Kontakt: Tel. 0 30/3 90 01-1 70, skkk@klimaschutz.de, www.klimaschutz.de/kommunen.

Das SKKK veranstaltet am 26. September in Speyer ein „Netzwerktreffen der kommunalen Klimaschutzmanager“. Hinweise dazu sowie zu weiteren Veranstaltungen finden Sie unter www.klimaschutz.de/veranstaltungen.

Beispiele kommunaler Klimaschutzprojekte sind auf www.klimaschutz.de/praxisbeispiele zusammengestellt, darunter eine Video- und Podcast-Reihe, die das SKKK im Auftrag des BMU produziert. In der Hauptrolle: kommunale Klimaschutzaktive und ihre Erfolgsgeschichten.