Sicherheit planen: Veranstaltungen im öffentlichen Raum

Der Veranstaltungsmarkt in Deutschland wächst stetig. Das Thema Sicherheit wird zu einem festen Bestandteil der Veranstaltungsplanung. Um die Sicherheit von Festen und Feiern im öffentlichen Raum gewährleisten zu können, bedarf es einer individuellen Sicherheitskonzeption.

Für die Planung eines Sicherheitskonzeptes für Veranstaltungen im öffentlichen Raum sollten mindestens folgende Überlegungen Berücksichtigung finden:

Zweck und Umfang

Im Idealfall ist das Sicherheitskonzept nicht nur auf die Inhalte beschränkt, die in einem Genehmigungsverfahren notwendig sind, sondern umfasst alle Aspekte der Veranstaltungssicherheit.

Integration in die Veranstaltungsplanung

Das Sicherheitskonzept sollte kein alleinstehendes Konzept sein, das im Nachhinein als eine Art „Auflage“ über das Veranstaltungskonzept gesetzt wird. Es sollte vielmehr von Anfang an ein integrierter Bestandteil der Veranstaltungsplanung sein und durch eine enge Abstimmung mit allen anderen Gewerken in kooperierender Wechselwirkung stehen.

Umsetzung und Kontrolle

Im Zuge der Sicherheitsplanungen ist zu überlegen, wie das Sicherheitskonzept umgesetzt wird und welche Kapazitäten und Qualifikationen für die Umsetzung und Kontrolle der festgelegten Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind.

Ob und in welchem Umfang ein Sicherheitskonzept notwendig ist, hängt von den rechtlichen Anforderungen innerhalb eines notwendigen Genehmigungsverfahrens ab, von den Anforderungen hinsichtlich haftungs- und versicherungsrechtlicher Aspekte sowie vom aktuellen Stand der Technik. Als Grundlage für eine sichere Veranstaltung enthält ein umfassendes Sicherheitskonzept mindestens die folgenden Aspekte:

  • Veranstaltungs-, Objekt- und Betriebsbeschreibungen

  • Risikoanalyse und -bewertung

  • Strategien zur Zielerreichung vorher festgelegter Schutzziele

  • Kommunikation und Verantwortungen

  • Raumplanung und Räumungskonzeption

  • Brandschutz und technische Rettung

  • Verkehrskonzeption und Besucherstromlenkung

  • Anforderungen an den Ordnungsdienst und an den Sanitätsdienst

  • konkrete Sicherheitsmaßnahmen, die sich aus Risikoanalyse und -bewertung ableiten

  • Lageplan mit allen sicherheitsrelevanten Angaben

Im Sicherheitskonzept werden zum einen Strategien und Maßnahmen hinterlegt und zum anderen wird dargestellt, wie und mit welchen Mitteln diese umgesetzt werden.

Wird das Sicherheitskonzept nicht als Auflage, sondern als integrierter Bestandteil der Veranstaltungsplanung gesehen, zeigt sich schnell, dass es nahezu alle Bereiche der Planung berührt – von der Arbeitssicherheit und der Standsicherheit über die Vorgaben für Licht- und Stromversorgungen bis hin zur Einhaltung der Hygienevorschriften bei den gastronomischen Einrichtungen. Für den Erfolg der Veranstaltung sind oftmals Qualität und Schlüssigkeit des Sicherheitskonzeptes sowie Qualifikation und Erfahrung des Erstellers ausschlaggebend.

Sicherheitsrisiken von Veranstaltungen im öffentlichen Raum

Zu öffentlichen Veranstaltungen hat grundsätzlich jedermann ungeachtet seiner Besuchsabsicht Zugang. Das Umfeld „Besucher“ birgt mehrere Risiken. Öffentliche Veranstaltungen können von einer zunächst einmal unkontrollierten Menge an Menschen besucht werden. Bei großem Andrang besteht die Gefahr der Überfüllung. Zudem kann nur schwer kontrolliert werden, wer genau die Veranstaltung besucht.

Im Fall der Räumung einer öffentlichen Veranstaltung ist die geordnete Entfluchtung umso schwieriger, je mehr Personen sich auf der Veranstaltungsfläche befinden. Zu beachten sind zudem die baulichen Gegebenheiten sowie die möglicherweise räumliche Enge der Veranstaltungsfläche.

Oftmals stehen auf engstem Raum eine Vielzahl an Buden und Ständen, viele davon versehen mit weiteren Gefahrenquellen wie Gasbehältern oder offenem Feuer sowie Dekorationen an und vor den Ständen. Das birgt eine erhöhte Brandgefahr sowie das Risiko, dass Dekorationen, Aufsteller oder Bestuhlungen die Flucht- und Rettungswege blockieren. Alle Aufbauten und Wege sollten daher exakt und realistisch geplant werden.

Aufgrund der aktuell anhaltenden diffusen öffentlichen Gefährdungslage kann die exponierte Lage einer Veranstaltung im öffentlichen Raum an sich schon ein mögliches Risiko darstellen, das es zu beachten gilt. Konkrete Einschätzungen dieser Gefährdungslage erfordern immer eine Bewertung durch die Sicherheitsbehörden.

Sicherheitsmaßnahmen für Veranstaltungen im öffentlichen Raum

Sind alle Sicherheitsrisiken identifiziert, können Maßnahmen benannt werden, um die Risiken bereits im Vorfeld weitgehend zu minimieren. In Bezug auf die Besucher ist es wichtig, die Zugangssituation bedarfsgerecht zu planen und zu gestalten. Dabei spielen weitere Faktoren eine Rolle: Wann kommen wie viele Menschen auf das Veranstaltungsgelände? Ist der Zugang geregelt, wenn ja, wie?

Um das Besucheraufkommen und die Besucherströme zu erkennen und zum Beispiel bei drohender Überfüllung reagieren zu können, lassen sich Überwachungs- und Zählsysteme einsetzen. Wenn eine genauere Kontrolle der Besucher notwendig ist, sollte der Einsatz von Sicherheitspersonal auch an Zugängen geplant werden.

Der Veranstalter muss gewährleisten, dass für die Besucher ausreichende Rettungswege zur Verfügung stehen und die Rettungszufahrten ausreichend dimensioniert sind. Im Ernstfall zählt jede Minute. Die Besucher müssen schnellstmöglich das Veranstaltungsgelände verlassen können, ohne dass sich ihre Fluchtwege mit den Rettungswegen kreuzen. Die exakte Planung mit vermaßten CAD-Plänen ist unbedingt zu empfehlen.

Die oftmals besonderen baulichen Gegebenheiten erfordern eine präzise Planung der Standaufbauten. Die Anforderungen an die Veranstaltung müssen auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Zu beachten sind dabei auch Bestuhlungen, Werbeaufsteller und Dekorationen vor den Standaufbauten, denn sie nehmen Platz ein, der nicht mehr als Flucht- oder Rettungsweg zur Verfügung steht.

Bei Veranstaltungen mit Standaufbauten spielt der vorbeugende Brandschutz eine besondere Rolle. Oftmals sind die Stände mit Brandlasten versehen und stehen eng aneinander. Die Gefahrenquellen Flüssiggas und offenes Feuer, die vor allem an Gastronomie- oder Handwerksständen zum Einsatz kommen, müssen professionell betrachtet werden.

Es ist zu prüfen, ob es sinnvoll ist, den Verkehr in bestimmten Zonen rund um die Veranstaltung zu beruhigen oder umzuleiten. Dies kann mögliche Kollisionen zwischen dem Alltagsverkehr und Veranstaltungsbesuchern reduzieren.

In enger Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden muss die Gefährdungslage bestimmt werden. Unter Umständen entstehen hier besondere Auflagen für die Durchführung der Veranstaltung im öffentlichen Raum. Diese können von Straßensperrungen und Überfahrtschutz bis hin zur temporären Schließung der Veranstaltung reichen.

Maßnahmenplanung für den Ernstfall

Viele identifizierte Risiken lassen sich im Vorhinein durch geeignete Maßnahmen reduzieren. Dennoch können Schadensfälle eintreten wie Brand, Überfüllung, medizinische Notfälle, Kriminalitätsdelikte oder auch Gefahren durch Extremwetterlagen. Im Ernstfall zählt nur eins: Der Veranstalter muss wissen, was zu tun ist, um den Schaden möglichst gering zu halten.

In diesem Zusammenhang ist genau zu prüfen, wie alle beteiligten Gewerke, Institutionen und Behörden eingebunden werden können. Bewährt haben sich dauerhaft besetzte Koordinierungsstellen, die einen reibungslosen und raschen Austausch an Informationen und abgestimmtes Handeln ermöglichen.

In einem Maßnahmenkatalog für den Ernstfall muss definiert sein, wer wann was wie macht. Wann genau liegt eine konkrete Gefahr vor? Wie werden die Besucher informiert und durch wen? Wer leitet wann eine Räumung des Veranstaltungsgeländes ein? Welche Maßnahmen sind im Brandfall zu ergreifen?

Diese und viele weitere Fragen müssen im Vorfeld beantwortet sein, und alle Mitarbeiter und Dienstleister sollten in diese Maßnahmen eingewiesen werden. Nur wenn jeder einzelne weiß, was er im Ernstfall zu tun hat, kann Schlimmeres verhindert werden.

Jens Groskopf

Der Autor
Jens Groskopf ist Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Groskopf Consulting in Berlin