Schadstoffe in Gebäuden sicher beseitigen

Viele ältere öffentliche Gebäude sind mit gesundheitsgefährdenden Schadstoffen belastet. Bei der Sanierungsplanung ist daher Fachwissen unerlässlich. Dasselbe gilt für die Beseitigung der Substanzen in den Räumen. Schadstoffexperten reduzieren das Risiko von unliebsamen Überraschungen.

Bei einem Großteil der öffentlichen Gebäude handelt es sich um Bestandsgebäude, die vor Jahrzehnten errichtet wurden. Viele von ihnen, insbesondere Schulen, stammen aus der Nachkriegszeit und wurden vielfach erweitert und umgebaut. Aufgrund der damals verwendeten Baustoffe muss bei heutigen Eingriffen mit vielfältigen Schadstoffvorkommen an unterschiedlichsten Stellen in Gebäuden und technischen Anlagen gerechnet werden.

Fundstellen problematischer Schadstoffe in öffentlichen Gebäuden wurden bereits in der Vergangenheit aufgrund baurechtlicher Vorgaben wie zum Beispiel Asbest- und PCB-Richtlinien entfernt oder gesichert. Die verbauten Schadstoffe stellen heute unter anderem bei Rückbau-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten ein Risiko dar. Vor Bautätigkeiten ist eine Prüfung auf Schadstoffe erforderlich, um Risiken für die Ausführenden und die Gebäudenutzer während der Bauphase zu vermeiden. Weiterhin gilt es, alle Beteiligten zum Thema zu sensibilisieren.

Anerkannte Sachverständige sind mit der Vielzahl an Schadstoffen und unterschiedlichen Vorkommen in Gebäuden vertraut und können Verdachtsstellen umfassend prüfen. Zu den gesundheitsgefährdenden Substanzen zählen unter anderem Künstliche Mineralfasern (KMF), alte Mineralwolle, Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Formaldehyd, Schimmelpilze oder auch Taubenkot. Nachfolgend werden die Schadstoffe Asbest und Polychlorierte Biphenyle (PCB) näher betrachtet.

ASBEST

Im Bauwesen wurden überwiegend Weißasbest (Chrysotil) und Blauasbest (Krokydolith) eingesetzt, mitunter auch Braunasbest (Amosit). Asbest ist unter anderem hitzefest, zugfest, beständig, elektrisch isolierend und besitzt füllende Eigenschaften. Bis Ende 1994 und vereinzelt danach war die Verwendung von Asbest in vielen (Bau-) Produkten üblich. So beispielsweise in Spritzmassen, Putzen, (Gips-) Spachtelmassen und Zementklebern, in Schnüren und Geweben, in Leichtbauplatten, in einer Vielzahl an Asbestzementprodukten, in Kunststoffbelägen, Kunstschäumen, Gießmassen, Kitten, Anstrichen, Leimklebern sowie Teer-, Leinöl- und Gummiprodukten. Der in den 1980er-Jahren entwickelte Asbestersatzstoffkatalog umfasst zehn Bände und mehrere Hundert unterschiedliche Verwendungen.

Das Risiko liegt je nach Festigkeit und mechanischer Einwirkung in der Freisetzung lungengängiger Fasern. Werden sie eingeatmet, können sie mit einer Latenzzeit von 15 bis 40 Jahren kanzerogene Krankheitsbilder der Atmungsorgane, des Bauchfellraums und der Brust (Asbestose, Mesotheliom, Bronchialkarzinom) auslösen. In Deutschland sterben jährlich über 1500 Menschen an einer anerkannten asbestbedingten Berufskrankheit. Die tatsächlichen Fallzahlen liegen deutlich darüber.

Bei der Erkundung prüfen anerkannte Sachverständige mit Analysen akkreditierter Labore nach den aktuellen VDI-Normen im Material, im Staub und in der Luft.

POLYCHLORIERTE BIPHENYLE (PCB)

PCB wurden seit 1929 als Weichmacher mit Schwerentflammbarkeit oder als Dielektrikum (Nichtleiter) sowohl in offenen Systemen (dauerelastische Dichtmassen, Farb- und Brandschutzanstrichstoffe, Kunstharze, Klebstoffe, Vergussmassen) als auch in geschlossenen Systemen (Transformatoren, Kondensatoren) eingesetzt. Die unterschiedlich flüchtigen PCB-Kongenere („Abkömmlinge“) bilden ein Öl, das nur schwer entflammbar ist. PCB wurden durch unterschiedlich starkes Chlorieren von Biphenylmolekülen in Deutschland großtechnisch bis in die 1980er-Jahre hergestellt. Die Produktion ist seit 1983 in den meisten Ländern verboten. Aber auch die Nachfolgematerialien (Chlorparaffine) werden kritisch gesehen.

PCB sind chronisch toxisch, langlebig und fettlöslich und reichern sich in Organismen über die Nahrungskette an. Sie wirken neuro-, immun- und lebertoxisch, beeinträchtigen die Fortpflanzungsfähigkeit, können fruchtschädigend wirken und sind krebserzeugend (K3). PCB aus Gebäuden werden auch in die Umgebung abgegeben und kehren über die Nahrungskette zu uns zurück.

Es bestehen ein Ziel- und ein Eingreifwert für die Raumluft. PCB enthalten insbesondere bei höherer Chlorierung dioxinähnliche Kongenere, die toxikologisch kritischer einzustufen sind und daher einer besonderen Betrachtung bedürfen. Durch Materialanalysen werden relevante Anteile für die Raumluft und das Umgangsverbot ermittelt.

Pilotsanierungen liefern wichtige Erkenntnisse

Schadstofferfassung, -bewertung und -sanierung sind anspruchsvolle Aufgaben, deren sachkundige Ausführung Spezialwissen und Praxiserfahrung erfordert. Die in Bestandsgebäuden vorhandenen Gebäudeschadstoffe müssen in der Planungsphase frühzeitig erkundet und monetär bewertet werden. Sanierungen müssen geplant und zeitlich abgestimmt werden.

In Abhängigkeit von den objektspezifischen Einbausituationen sind Sanierungen unterschiedlich komplex, die Schnittstellen erfordern eine enge Abstimmung mit den weiteren Planungsbeteiligten. Vorgezogene Pilotsanierungen können wichtige Erkenntnisse im Hinblick auf Zeit- und Kostenaufwand bringen und Ausschreibungen vorbereiten.

ASBESTSANIERUNGEN

Die Sanierungsmethode nach Stand der Technik ist das Entfernen. Zugelassen sind nur Firmen, die personell und sicherheitstechnisch die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und der Technischen Regeln Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfüllen. Differenzierte Sachkundenachweise sind erforderlich, viele Arbeiten dürfen nur von speziell zugelassenen Firmen (GefStoffV, Anhang I, Nr. 2, 2.4.2, Abs. 4) durchgeführt werden. Für alle Arbeiten mit Asbest besteht Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde. Die Anwendung emissionsarmer Sanierungsverfahren kann zur Kostenreduktion beitragen.

PCB-SANIERUNGEN

Sie umfassen den Ausbau der Primär- und (relevanten) Sekundärquellen sowie eventuell auch ein Lüftungskonzept. Ist bei bestimmten Einbausituationen eine Entfernung aus statischen Gründen nicht, nicht vollständig oder nicht mit vertretbarem Aufwand möglich, muss auf Alternativen (z. B. Beschichtungen) zurückgegriffen werden. Die Sachkunde gemäß den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV-Regel 101-004, bisher BGR 128) ist erforderlich; die Anforderungen der PCB-Richtlinie sind einzuhalten. Es besteht Anzeigepflicht bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Besonderheiten wie starke Schwankungen der PCB-Raumluftkonzentration (temperaturabhängig) und unter Umständen erhebliche Sekundärkontaminationen von Bauteilen und Raumausstattungen sind zu beachten. Nach der Sanierung ist eine abschließende Freimessung der Raumluft nötig.

Sandra Giern

Die Autorin
Sandra Giern ist Geschäftsführerin des Gesamtverbands Schadstoffsanierung (GVSS) in Berlin

Info: Experten wissen Rat

Der Bauherr muss Kosten und Bauzeiten im Griff haben, Projekte richtig einschätzen und managen, Nutzerbeschwerden nachgehen und eine sichere Nutzung des Gebäudes gewährleisten. Das gilt auch für Sanierungsprojekte. Bereits bei der Modernisierungsplanung von älteren Bestandsgebäuden sollten daher Gebäudeschadstoffe ein Thema sein.

Mit welchen Schadstoffquellen muss in öffentlichen Gebäuden gerechnet werden? Gibt es verdeckte Einbausituationen? Wie beeinflussen Schadstoffe den Arbeitsschutz bei Baumaßnahmen? Welche Entsorgungswege stehen zur Verfügung? Fragen wie diese zu beantworten, ist Aufgabe anerkannter Sachverständiger. Sie verfügen über das notwendige Expertenwissen, können das Risiko von plötzlich in der Bauphase auftretenden Schadstoffvorkommen am besten einschätzen und das Projekt so vor Baustillstand und explodierenden Kosten bewahren.