Kriterien gewichten

Die Gemeinde muss sogenannte Unter-Unterkriterien anteilig gewichten, damit die Punktevergabe nachvollziehbar ist. (LG Stuttgart vom 21. November 2014 – AZ 11 O 180/14)

Werden von der konzessionsvergebenden Gemeinde Unter-Unterkriterien gebildet, müssen diese im Sinne des Transparenzgebotes gewichtet werden. Eine Vergabe der vollen Punkte an das „beste“ Angebot zum jeweiligen Unterkriterium sowie Abschläge für schlechtere Angebote stellen zudem keine Auswahl nach sachlichen Kriterien dar.

Im Zuge eines Rechtsstreits mit der Altkonzessionärin über die Wirksamkeit der Konzessionsvergabe wiederholte die Gemeinde das Verfahren und stellte in einem Verfahrensbrief an die Beteiligten Ober-, Unter- und Unter-Unterkriterien für die Auswahlentscheidung auf, ohne jedoch die Unter-Unterkriterien anteilig zu gewichten.

Weiterhin sah das Bewertungsverfahren vor, dass die Unterkriterien im Zuge einer Zusammenschau der Angebotsinhalte zu diesem spezifischen Punkt bewertet werden. Demnach sollte das im jeweiligen Unterkriterium beste Angebot die volle Punktzahl erhalten sowie schlechtere Angebote abschlägig behandelt werden.

Das Gericht sieht hierin Manipulationsmöglichkeiten für die Gemeinde, da die Punktevergabe nicht nachvollzogen werden könne und mithin gegen das Transparenzgebot verstoße.

Dana Kupke / Manuela Herms

Die Autorinnen
Dr. Dana Kupke ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht bei der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft in Leipzig und unter anderem spezialisiert auf Fragen des Planungs-, Kommunal- und Umweltrechts. Dr. Manuela Herms ist ebenfalls Rechtsanwältin der Kanzlei am Standort Leipzig und vor allem im Energierecht tätig