Hürden für Bürgerbegehren gesenkt

Die Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene in Baden-Württemberg soll leichter werden. Der Landtag hat nun der dafür notwendigen Änderung der Kommunalverfassung zugestimmt.

Als Kernpunkte des Gesetzes werden die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger verbessert. Das Unterschriftenquorum für Bürgerbegehren wird von zehn auf sieben Prozent gesenkt und das Zustimmungsquorum beim Bürgerentscheid von 25 auf 20 Prozent verringert. Daneben wird die Frist für Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluss von sechs Wochen auf drei Monate verlängert.

Die grün-rote Landesregierung verankert in der Gemeindeordnung auch die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen und ein Antragsrecht, um eine Jugendvertretung einzurichten. Jugendliche könnten sich so viel mehr als bislang am politischen Leben beteiligen, so Innenminister Reinhold Gall (SPD).

Bürgerversammlungen werden nun zu Einwohnerversammlungen, bei denen auch Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten einen Antrag unterzeichnen dürfen, um eine Einwohnerversammlung einzuberufen. Entsprechend dürfen sie auch Bürgeranträge stellen, die dann Einwohneranträge heißen. „Die Beteiligung und Integration von Einwohnern, die nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes haben, wird so verbessert“, betonte Gall.

Eine weitere Neuerung betrifft die Rechte von Minderheiten und Fraktionen in den kommunalen Gremien. So sind Fraktionsrechte nun gesetzlich verankert. Die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes oder die Unterrichtung des Gemeinderats durch den Bürgermeister kann künftig von einer Fraktion oder einem Sechstel der Gemeinderäte beantragt werden (statt bisher von einem Viertel der Gemeinderäte).