Erweiterte Kommunalrichtlinie eröffnet neue Fördermöglichkeiten

Das Bundesumweltministerium hat die Förderung des Klimaschutzes weiter ausgebaut. Das Programm bezuschusst erstmalig Klimaschutzmaßnahmen in Rechenzentren und den Austausch von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas. Bewährte Förderschwerpunkte bleiben bestehen.

Die Klimaziele der Bundesregierung sind ehrgeizig. Bis zum Jahr 2020 sollen die nationalen Treibhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 reduziert werden, bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent. Die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (Kommunalrichtlinie) ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. Seit 2008 wurden rund 3300 Kommunen in rund 9300 Projekten dabei unterstützt, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Seit dem 1. Juli 2016 bietet die Erweiterung der Kommunalrichtlinie nun noch mehr Handlungsmöglichkeiten und schafft zusätzliche Anreize für Kommunen und lokale Akteure, sich für den Klimaschutz einzusetzen. Ein Engagement, das sich mehrfach lohnt: Klimaschutzinvestitionen helfen nicht nur dem Klima, sondern entlasten auch dauerhaft den (kommunalen) Haushalt und tragen zur Wertschöpfung vor Ort bei.

Eine Übersicht der Bausteine des kommunalen Klimaschutzmanagements sowie Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie finden Sie in der Bildergalerie unten.

Green-IT: Energieverbrauch in Rechenzentren senken

Einen Zuschuss von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten Antragsteller seit dem 1. Juli 2016 für verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz von Rechenzentren. Neben Optimierungsmaßnahmen an der bestehenden Infrastruktur (z. B. Nutzung freier Kühlung, Wärmestromführung oder Abwärme-Nutzung) ist auch der Ersatz einzelner oder mehrerer Hardwarekomponenten (z. B. Server, Kälteanlagen, Kühlsysteme oder effiziente Netzteile) förderfähig. Kindertagesstätten, Schulen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten eine erhöhte Förderquote von bis zu 50 Prozent.

Alt gegen neu: Effizienz bei weißer Ware

Werden in Schul- und Lehrküchen sowie in Kitas Elektrogeräte, die älter als zehn Jahre sind, gegen Geräte der höchsten Energieeffizienzklasse (derzeit A+++) gemäß EU-Label ausgetauscht, übernimmt der Bund bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten. Die fachgerechte Entsorgung des Altgeräts ist nachzuweisen.

Sportvereine und kommunale Unternehmen

Gute Nachrichten für Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus: Mit der Erweiterung der Kommunalrichtlinie können auch sie erstmals einen Zuschuss für die Umsetzung investiver Klimaschutzmaßnahmen beantragen. Attraktive Förderquoten erhalten Sportvereine beispielsweise für den Austausch ineffizienter Lüftungsanlagen (bis zu 35 Prozent) oder die Umrüstung auf LED bei der Innen- und Hallenbeleuchtung (bis zu 40 Prozent) und der Außenbeleuchtung (bis zu 30 Prozent).

Weitere investive Maßnahmen wie der Austausch alter Umwälzpumpen durch Hocheffizienzpumpen oder der Einbau einer Gebäudeleittechnik werden mit einem Zuschuss von bis zu 40 Prozent gefördert.

Auch für mehrheitlich kommunale Unternehmen hat sich die Förderung verbessert. Sie sind mittlerweile für den Großteil aller Förderschwerpunkte antragsberechtigt. Dazu gehören neben der Erstellung und Umsetzung verschiedener Klimaschutzteilkonzepte auch alle investiven Maßnahmen der Kommunalrichtlinie.

Bewährtes bleibt bestehen

Die Einstiegsberatung bietet Kommunen, die ganz am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen, weiterhin die Möglichkeit eines strukturierten Einstiegs mithilfe von externen Beratern. Klimaschutzkonzepte und themenbezogene Teilkonzepte (z. B. für nachhaltige Mobilität oder Green-IT) helfen, die unterschiedlichen Potenziale für den Klimaschutz vor Ort zu identifizieren. Und um den Klimaschutz dauerhaft vor Ort zu verankern, können Kommunen ihr Personal mit professionellen Klimaschutzmanagerinnen und –managern verstärken. Diese begleiten die Umsetzung der Klimaschutzkonzepte, organisieren Beteiligungsprozesse und sind für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig.

Beliebt bei Bildungseinrichtungen wie Kitas und Schulen ist die Förderung sogenannter Energiesparmodelle. Das Prinzip ist einfach: Vermindern die Nutzer und Träger der Einrichtungen die Treibhausgasemissionen durch einen bewussten Umgang mit Strom und Wärme, erhalten sie zum Beispiel einen Anteil an der Energiekosteneinsparung.

Seit Oktober 2015 wird die Umrüstung auf LED vom Bundesumweltministerium bezuschusst. Die Fördersätze betragen für die Außenbeleuchtung 20 beziehungsweise 25 Prozent in Verbindung mit einer Steuer- und Regelungstechnik sowie für LED-Lichtsignalanlagen und die LED-Innen- und Hallenbeleuchtung bis zu 30 Prozent. Für die Erneuerung und den Austausch von Lüftungsanlagen können Zuschüsse bis zu 25 Prozent beantragt werden.

Fortgeführt wird ebenfalls die Unterstützung von Maßnahmen im Mobilitätsbereich mit bis zu 50 Prozent der Investitionskosten, wie etwa die Errichtung von verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätsstationen. Weiterhin fördert der Bund die aerobe In-situ-Stabilisierung von stillgelegten Siedlungsabfalldeponien zur Reduzierung der Methanbildung mit bis zu 50 Prozent.

Weiterhin gelten besonders attraktive Förderquoten für finanzschwache Kommunen, beispielsweise von bis zu 90 Prozent für die Erstellung oder Umsetzung von Klimaschutzkonzepten. Auch Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten erhalten erhöhte Förderquoten für ausgewählte Klimaschutzinvestitionen.

Greta Link / Benjamin Kroupa

Die Autoren
Greta Link und Benjamin Kroupa sind Mitarbeiter des Service- und Kompetenzzentrums Kommunaler Klimaschutz beim Deutschen Institut für Urbanistik in Köln

Info: Förderantrag
Neben Kommunen richtet sich die Kommunalrichtlinie auch an andere Institutionen wie Bildungseinrichtungen, Sportvereine, kommunale Unternehmen und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen.

Anträge auf Förderung können vom 1. Januar bis 31. März sowie vom 1. Juli bis 30. September eines Jahres gestellt werden. Ganzjährig können Anträge eingereicht werden:

  • für das Klimaschutzmanagement, das Anschlussvorhaben zum Klimaschutzmanagement sowie die ausgewählte Maßnahme,

  • für Energiesparmodelle an Schulen und Kitas, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Sportstätten sowie für das Starterpaket im Rahmen der Energiesparmodelle.

Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SKKK) beim Deutschen Institut für Urbanistik ist Ansprechpartner in Fragen des kommunalen Klimaschutzes.

Der Projektträger Jülich (PtJ) ist verantwortlich für die Beratung zu fachlichen und administrativen Fragen zur Antragstellung, Projektdurchführung und Ergebnisverwertung. PtJ bearbeitet die eingereichten Förderanträge, begleitet die laufenden Vorhaben und führt die Mittelbewirtschaftung sowie die Erfolgskontrolle durch.

Übersicht: Eine Tabelle mit Förderquoten und Antragsberechtigten für die einzelnen Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie finden Sie hier (PDF)

Bildergalerie (Klick auf Abb.)